Taekwondo 1995 Pfaffenhofen e.V.
Vorstandsordnung
Art. 1
(1) Der Vorstand besteht aus 6 Mitgliedern mit folgenden Ressortverteilungen:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Schriftführer
- Kassenwart
- Sportlicher Leiter
- Jugendwart
Der Vorstand im Sinne des BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden ist der 2. Vorsitzende alleine vertretungsbefugt.
(2) Die Aufgaben und Verantwortungen der einzelnen Ressortleiter gliedern sich gemäß folgender Tabelle auf:
Ressortaufteilung im Vorstand des TKD 1995 Pfaffenhofen |
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1. Vorsitzender |
2. Vorsitzender |
Kassenwart |
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Vereinsführung |
Beitragsabwicklungen |
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Etatplanung, Inventar |
Steuerliche Abrechnung |
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Sponsoring |
Fördergelder |
Mitgliederverwaltung |
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organisiert MGV, VoSi, Einladungen |
Hallenschlüssel (Koordination) |
Koordiniert die Pressarbeit
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Vertretung bei Behörden, Verbänden etc. |
Hallenbelegungen -reservierungen |
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Bankvollmacht |
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Bankvollmacht |
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Stempel, Alleinvertretungs-befugnis |
Alleinvertretungsbefugnis |
Stempel, Alleinvertretungs-befugnis (1) |
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(1) - gilt nur für Belange des jeweiligen Ressort analog dieser Aufgabenverteilung |
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Schriftführer |
Sportlicher Leiter |
Jugendleiter |
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Protokolle von VoSi, MGV usw. |
Trainings- Koordination |
Events, Feste, Organisationsleitung |
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Wettkampf |
Vertrauensmann |
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Breitensport |
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Prüfungen: Einberufung, Bestellung Prüfer etc. |
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Prüfungen: Führung der Listen, Meldung bei BTU etc. |
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ÜL / Trainer Lizenz, Weiterbildung |
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Alleinvertretungs-befugnis(1) |
Stempel, Alleinvertretungs-befugnis(1) |
Alleinvertretungsbefugnis(1) |
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Mit sonstigen Funktionen wurden Beauftragt: |
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Brigitte Schäpermeier |
Helena Niedernhuber |
Claudia Schmid |
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Bestellungen, Verkaufsmaterial |
Kassenprüfer |
Kassenprüfer |
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Art. 2
(1) Der Vorstand trifft sich in regelmäßigen Abständen mindestens einmal im Quartal.
(2) Die Sitzung wird vom Vorsitzenden oder vom Schriftführer einberufen.
(3) Zur Sitzung müssen mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sein. Die Anwesenheit des Vorsitzenden ist unabdingbare Voraussetzung für die Rechtskraft der Beschlüsse.
(4) Über die Vorstandssitzungen wird ein Protokoll verfasst.
Art. 3
(1) Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
(2) Sollte bei einer Vorstandssitzung ein Vorstandsmitglied fehlen, so dass sich eine gerade Zahl von Mitgliedern ergibt, so hat bei Stimmengleichheit das Votum des Vorsitzenden Vorrang.
Art. 4
Der Beirat kann bei Bedarf zur Vorstandssitzung eingeladen werden. Er hat jedoch kein Stimmrecht.
Art. 5
(1) Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsbefugt. Die Vertretungsberechtigungen gelten im Sinne der Aufgabenverteilung nur für den jeweiligen Verantwortungsbereich.
(2) Für schriftlichen Parteiverkehr verwenden die Vorstandsmitglieder den Vereinsbriefkopf. Der Brief wird im Kopf vom jeweiligen Unterzeichner mit seinem Namen und seiner Funktion im Verein versehen.